Nicht jede Mieterhöhung akzeptieren!

Mietergemeinschaft rät zur genauen Prüfung

Bestandsmieten dürfen an den Mietspiegel angeglichen werden, aber aufgrund der Kappungsgrenze nicht mehr als 15 % innerhalb von drei Jahren. Wenn zum Beispiel am 1. April 2025 eine Mieterhöhung eingeht und die Kaltmiete in Höhe von 500 Euro seit dem 1. April 2022 nicht mehr erhöht wurde, ist eine Neufestsetzung auf 575 Euro zulässig, sofern dieser Betrag im Rahmen des Mietspiegels liegt.
Eine Modernisierungsumlage ist von der Kappungsgrenze ausgenommen. Wurde die Kaltmiete von 500 Euro wegen einer Modernisierung z. B. um 150 Euro erhöht, kann sie im Zeitraum von drei Jahren um weitere 75 Euro erhöht werden. Die zulässige Miete beträgt dann ab 1. April 2025 also 725 Euro. Viele Modernisierungsmieterhöhungen sind aber ihrerseits fehlerhaft und sollten genauer geprüft werden.
Die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe ist keine Rechtsberatung, sondern eine Initiative für bessere Wohnbedingungen beim Großvermieter Vonovia. Ihre Hinweise zum Widerspruch gegen Mieterhöhungen gelten für alle Mieter/innen.
Zunächst sollte man prüfen, ob der Vermieter den Grund der Mieterhöhung benannt hat.
Wird eine neue Miete mit Verweis auf den Mietspiegel festgesetzt, sollte man ermitteln, ob der Betrag tatsächlich dem Mietspiegel enspricht. Dabei hilft der Online-Mietspiegelrechner der Stadt (am besten auf der Homepage www.leipzig.de im Suchfeld oben rechts „Mietspiegelrechner“ eingeben).
Die verlangte Miete darf außerdem die Kappungsgrenze nicht übersteigen. Dafür ist wichtig zu wissen, welche Miete man die letzten drei Jahre gezahlt hat und ob es in diesem Zeitraum bereits eine Mieterhöhung gab.
Schließlich kann eine Mieterhöhung unzulässig sein, wenn Mängel vorliegen (bspw. Schimmel), die der Vermieter nicht beseitigt hat.
Der Widerspruch sollte so schnell wie möglich verschickt werden. Darin sollte die Mietpartei die Fehler darlegen und mitteilen, dass sie der Mieterhöhung nicht zustimmt. Bei Uneinsichtigkeit des Vermieters sollten Mieter/innen auf jeden Fall eine Rechtsberatung aufsuchen.
Auch was rechtlich zulässig ist, ist nicht unbedingt sozial gerecht. Helfen können Solidarität mit den anderen im Haus, gegenseitige Unterstützung und Mietergemeinschaften.
Die Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe trifft sch jeden ersten Montag im Monat um 18 Uhr in der Poliklinik, Taubestraße 2.
Informationen sind auch auf der Homepage zu finden: https://mietergemeinschaft-schoenefeld.de