Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt

Am 23. Juli entdeckten Unbekannte dort eine Stockente, deren Flügel mit einem blauen Plastikstreifen auf dem Rücken festgebunden waren. Die informierten Mitglieder der Leipziger Wildvogelhilfe konnten die völlig erschöpfte Ente befreien.
Auf Anfrage erklärte Karsten Peterlein von der Leipziger NABU-Wildvogelhilfe, dass es in jüngster Vergangenheit in Leipzig schon zu ähnlichen Quälereien gekommen wäre. Demnach wurden Vogelbeine zusammengebunden oder Flügelfeldern abgeschnitten. Auch bunte Bändchen oder selbst gebastelte Ringe würden vor allem Jungvögeln verbotenerweise angelegt, vermutlich, um sie als „Besitz“ zu kennzeichnen. Sie werden auf Menschen geprägt, und wenn sie lästig werden, einfach wieder ausgesetzt.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Derartige Taten werden nach dem deutschen Tierschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet.

Die Idylle am Lößniger Silbersee ist getrübt.
Text | Foto: Anke Brod