Kultur genießen – kostenlos durch die Initiative KulturLeben

Kultur ist zu wertvoll, um Plätze frei zu lassen, denn Kultur verbindet und bringt Menschen zusammen. Dieses Motto hat sich die Initiative KulturLeben Leipzig und Region seit fast sieben Jahren auf ihre Fahnen geschrieben. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen am kulturellen Leben unserer Stadt teilzuhaben.
Konkret heißt dies: viele Kultur- und Sporteinrichtungen der Stadt geben nicht verkaufte Karten kostenlos an KulturLeben ab, und von dort wiederum werden sie weitergereicht an diejenigen Menschen (die Gäste), die sich das normalerweise nicht leisten könnten.
Derzeit sind ca. 1000 Erwachsene und 400 Kinder bei KulturLeben angemeldet.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen von KulturLeben (momentan 24 Personen) vermitteln den angemeldeten Gästen per Telefon kostenlose Tickets für verschiedenste Veranstaltungen (Konzerte, Sport, Oper, Theater, Kabarett u.v.m.).
Die Eintrittskarten können dann ganz unkompliziert an der Abendkasse des Veranstalters ohne nochmaligen Nachweis des Einkommensstatus abgeholt werden.
Jährlich vermittelt KulturLeben  ca. 9 000 Tickets für über 1 000 Veranstaltungen. Bis heute waren es mehr als 36 000 Tickets von mehr als 80 Kultur- und Sporteinrichtungen. Das kann sich doch wirklich sehen lassen!
Jeder, der als Gast angemeldet ist, darf eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Die Karten sind nicht übertragbar. Wer dreimal reservierte Karten unentschuldigt nicht in Anspruch nimmt, wird aus dem Verteiler gestrichen. Eine Garantie oder ein Anrecht auf den Erhalt von Karten gibt es nicht.
KulturLeben Leipzig und Region finanziert sich ausschließlich durch Spenden und lebt von ehrenamtlichen Engagement. Daher sind natürlich auch Helfer jederzeit willkommen.

Anmeldung:
KulturLeben
Leipzig & Region
Soziokulturelles Zentrum
„Die Villa“ • Lessingstraße 7 • 04109 Leipzig
Telefon: 0341| 355204-40
E-Mail: anmeldung@kulturleben-leipzig.de
www.kulturleben-leipzig.de

Bei der Anmeldung muss ein gültiger Leipzig-Pass, wahlweise ALG II- oder Wohngeldbescheid oder Bescheid über Grundsicherung vorgelegt werden.

Foto: KulturLeben